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   VG Schleswig, 18.11.2022 - 11 B 117/22   

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VG Schleswig, 18.11.2022 - 11 B 117/22 (https://dejure.org/2022,36868)
VG Schleswig, Entscheidung vom 18.11.2022 - 11 B 117/22 (https://dejure.org/2022,36868)
VG Schleswig, Entscheidung vom 18. November 2022 - 11 B 117/22 (https://dejure.org/2022,36868)
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  • VGH Bayern, 09.12.2016 - 15 CS 16.1417

    Erfolgloser Eilrechtsschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung für

    Auszug aus VG Schleswig, 18.11.2022 - 11 B 117/22
    Durch die Entscheidung über den Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes hat sich der auf den Erlass einer Zwischenverfügung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes (sog. "Hängebeschluss") gerichtete Antrag (vgl. Antrag zu 3. aus dem Antragschriftsatz vom 07.11.2022; Bl. 2 d. Gerichtsakte) erledigt (VG München, Beschl. v. 30.09.2021 - M 9 SN 21.4956 -, juris Rn. 25 m.V.a. VGH München, Beschl. v. 09.12.2016 - 15 CS 16.1417 -, juris Rn. 23).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.01.2022 - 4 MB 68/21

    Familiennachzug zu den minderjährigen Kindern - Ermessensspielraum der

    Auszug aus VG Schleswig, 18.11.2022 - 11 B 117/22
    Es ist insbesondere weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass der Antragsteller derzeit vollziehbar ausreisepflichtig wäre (vgl. zum Anordnungsgrund im Falle einer vollziehbaren Ausreisepflicht: OVG Schleswig, Beschl. v. 03.01.2022 - 4 MB 68/21 -, juris Rn. 7).
  • VG München, 30.09.2021 - M 9 SN 21.4956

    Gebot der Rücksichtnahme hinsichtlich Besonnung und Belüftung

    Auszug aus VG Schleswig, 18.11.2022 - 11 B 117/22
    Durch die Entscheidung über den Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes hat sich der auf den Erlass einer Zwischenverfügung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes (sog. "Hängebeschluss") gerichtete Antrag (vgl. Antrag zu 3. aus dem Antragschriftsatz vom 07.11.2022; Bl. 2 d. Gerichtsakte) erledigt (VG München, Beschl. v. 30.09.2021 - M 9 SN 21.4956 -, juris Rn. 25 m.V.a. VGH München, Beschl. v. 09.12.2016 - 15 CS 16.1417 -, juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 24.10.2005 - 24 CE 05.2292
    Auszug aus VG Schleswig, 18.11.2022 - 11 B 117/22
    Eine Gefahr, dass durch die Veränderung eines bestehenden Zustands die Verwirklichung eines Rechts des Antragstellers vereitelt oder wesentlich erschwert würde (vgl. VGH München, Beschl. v. 24.10.2005 - 24 CE 05.2292 -, juris Rn. 20), ist derzeit nicht erkennbar.
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